Für Neuseeland gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen, die insbesondere für Lebensmittel. Seine abgeschiedenen Lage hat Neuseeland bisher von den großen tierischen und pflanzlichen Krankheitserregern verschont. Damit dies auch für die Zukunft so bleibt gelten sehr strenge Bestimmungen, für die Einfuhr von Lebensmitteln. Vor der Einreise nach Neuseeland ist zu empfehlen, sich sehr genau über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren.
Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel bei der Einreise nach Neuseeland
Die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art ist bei der Einreise nach Neuseeland grundsätzlich verboten. Auf das Mitführen von Lebensmitteln sollte also möglichst verzichtet werden.
Missachtung des Einfuhrverbots
Müssen dennoch Lebensmittel bei der Einreise mit geführt werden, müssen diese unbedingt auf der Einreisekarte angegeben werden. Bei Verstößen gegen die Einfuhrbestimmung drohen Sofort-Strafen von bis zu 400 NZ$, bei sehr schweren Verstößen drohen Strafen von bis zu 100.000 NZ$ oder bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.
Es ist also besser darauf zu achten überhaupt keine Lebensmittel bei der Einreise nach Neuseeland mit sich zu führen, um mögliche Unsicherheiten zu vermeiden. Selbst die noch verschlossene Kaugummi-Packung, der auf der letzten Zwischenlandung erworben wurde, sollte nicht mit aus dem Flieger genommen werden. Ist es dennoch notwendig Lebensmittel bei sich führen, wegen Krankheiten oder kleinen Kindern gibt es da schon so manche Notwendigkeit, unbedingt auf der Einreisekarte korrekte Angaben machen!
Wer seine Lebensmittel angibt, entgeht einer möglichen Strafe, wird dafür dann nach der Gepäckabholung in eine separate Abfertigungsschlange geschickt. Da wird dann mit bösem Blick alles Mitgebrachte gründlichst im Sinne der Einfuhrbestimmungen geprüft und gegebenenfalls auch konfisziert.